In der neusten Folge unseres Vorsorge-Podcast informieren wir über arbeitsrechtliche Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Kollektiv- und individualrechtliche Versorgungszusagen werden gegenübergestellt, das Nachweisgesetz erläutert und praktische Tipps für die schriftliche Versorgungsordnung formuliert.
Mit ausgeklügelten Anlagekonzepten und niedrigeren Garantielinien behalten moderne Rentenversicherungen die notwendigen Renditechancen auch in der Niedrigzinswelt.
Durch eine Änderung des Betriebsrentengesetzes fallen jetzt administrative Erschwernisse bei der Mitgabe von Direktversicherungen weg, die infolge jüngerer Rechtsprechung zu beachten waren.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Mai 2020 ein Urteil zu den Versorgungsanrechten geschiedener Ehegatten gesprochen. Demnach ist eine sogenannte externe Teilung der Anrechte nach § 17 Versorgungsausgleichsgesetz nicht verfassungswidrig. Jedoch steigen die Anforderungen an die beteiligten Versorgungsträger und an die entscheidenden Familiengerichte. Im Ergebnis werden auf die Arbeitgeber vermutlich höhere Kosten bei der externen Teilung von Versorgungsanrechten zukommen.
Was hat die Corona-Pandemie mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu tun?
Teil II: Beschäftigung bei Kurzarbeit
Teil I: Beschäftigung ohne Kurzarbeit
Im Zuge eines Betriebsübergangs kann ein bestehendes Versorgungswerk durch ein Versorgungssystem beim Betriebserwerber abgelöst werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dabei aber in einer neuen Entscheidung den Arbeitnehmerschutz stärker in den Vordergrund gestellt. Es verlangt in solchen Fällen die Anwendung der sogenannten „3-Stufen-Theorie“.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein neuer Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung schmälern die Betriebsrente nun weniger.
Ist eine Abfindungsklausel im Hinblick auf das Berechnungsverfahren und die Berechnungsparameter nicht eindeutig und präzise fixiert, kann die erforderliche Auslegung zur Aberkennung der Pensionsrückstellung führen. Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer sollten daher überprüfen, ob ihre Versorgungszusagen klar formuliert sind.